Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie wie folgt informieren: …
Heike Lomberg
Rechtsanwältin &
Fachanwältin für Familienrecht
Die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ wurde
am 12.04.2000 durch die Rechtsanwaltskammer Thüringen verliehen.
Familienrecht:
Beratung bezüglich der Wahl des Güterstandes (Gütertrennung, Zugewinngemeinschaft, modifizierte Zugewinngemeinschaft) bzw. Auseinandersetzung der Zugewinngemeinschaft bei Trennung
Erstellung von Eheverträgen (vor Eheschließung oder als Regelung der Interessen bei einem Scheidungsverfahren) unter Berücksichtigung erbrechtlicher oder gesellschaftsrechtlicher Aspekte
Vertretung in Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten
Unterhaltsfragen
- Kindesunterhalt
- Trennungsunterhalt
- Nachehelicher Unterhalt
- Unterhalt der nichtehelichen Mutter
- Ersatzhaftung der Großeltern
Rechtliche Fragen der Lebenspartnerschaften bzw. nichtehelichen Lebensgemeinschaften
Erbrecht:
- Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen
- Testamentsvollstreckung
- Pflichtteilsrecht und gesetzliche Erbfolge
- Ehegattenvoraus
- Schenkungen
Zivilrecht:
Zahlungs-, Schadenersatz- und Leistungsansprüche aus Verträgen, wie bspw. aus
- Kaufrecht
- Miet- und Pachtrecht,
- Leasing,
- Werkvertragsrecht
sowie aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.
Maßgeblich für die Berufsausübung der Rechtsanwälte Lomberg & Kollegen ist die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und die Fachanwaltsordnung (FAO). Diese standesrechtlichen Regelungen des Berufsrechtes können in ihrer aktuellen Fassung über die Website des Deutschen Anwaltsvereins abgerufen werden.
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