Heike Lomberg

Heike Lomberg

Heike Lomberg

Rechtsanwältin &
Fachanwältin für Familienrecht

Die Fachanwaltsbezeichnung „Fachanwältin für Familienrecht“ wurde
am 12.04.2000 durch die Rechtsanwaltskammer Thüringen verliehen.

Familienrecht:

Beratung bezüglich der Wahl des Güterstandes (Gütertrennung,  Zugewinngemeinschaft, modifizierte Zugewinngemeinschaft) bzw. Auseinandersetzung der Zugewinngemeinschaft bei Trennung

Erstellung von Eheverträgen (vor Eheschließung oder als Regelung der Interessen bei einem Scheidungsverfahren) unter Berücksichtigung erbrechtlicher oder gesellschaftsrechtlicher Aspekte

Vertretung in Umgangs- und Sorgerechtsangelegenheiten

Unterhaltsfragen

  • Kindesunterhalt
  • Trennungsunterhalt
  • Nachehelicher Unterhalt
  • Unterhalt der nichtehelichen Mutter
  • Ersatzhaftung der Großeltern

Rechtliche Fragen der Lebenspartnerschaften bzw. nichtehelichen Lebensgemeinschaften

Erbrecht:

  • Gestaltung von Testamenten, Erbverträgen
  • Testamentsvollstreckung
  • Pflichtteilsrecht und gesetzliche Erbfolge
  • Ehegattenvoraus
  • Schenkungen

Zivilrecht:

Zahlungs-, Schadenersatz- und Leistungsansprüche aus Verträgen, wie bspw. aus

  • Kaufrecht
  • Miet- und Pachtrecht,
  • Leasing,
  • Werkvertragsrecht

sowie aus unerlaubter Handlung und ungerechtfertigter Bereicherung.

Maßgeblich für die Berufsausübung der Rechtsanwälte Lomberg & Kollegen ist die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) und die Fachanwaltsordnung (FAO). Diese standesrechtlichen Regelungen des Berufsrechtes können in ihrer aktuellen Fassung über die Website des Deutschen Anwaltsvereins abgerufen werden.

http://www.anwaltsverein.de/praxis/berufsrecht

Newsblog

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie wie folgt informieren:

Wie bereits im vergangenen Jahr werden auch ab dem kommenden Jahr die nach Maßgabe der…

Eine Betriebsschließungsversicherung ist in diversen…