Erneute Erhöhung des Unterhaltes ab 01.01.2021

Wie bereits im vergangenen Jahr werden auch ab dem kommenden Jahr die nach Maßgabe der Düsseldorfer Tabelle zu zahlenden Unterhaltsbeiträge erhöht. Es sind ab dem 01.01.2021 nunmehr folgende Mindestunterhaltsbeträge (Bedarfssätze der 1. Einkommensgruppe) maßgeblich:

         für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) 393 € (Anhebung um 24 €),

         für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)  451 € ( Anhebung um 27 €),

         für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 528 € (Anhebung um 31 €),

         für Volljährige (ab 18 Jahre) 564 € (Anhebung um 34 €).

 

Auf diesen Bedarf der Kinder ist das Kindergeld hälftig (Minderjährige) oder voll (Volljährige) in Abzug zu bringen. Dieses beträgt ab dem 1. Januar 2021:

         für ein erstes und zweites Kind 219 €,

         für ein drittes Kind: 225 €,

         ab dem vierten Kind: 250 €.

 

Keine Änderungen erfuhren hingegen die Einkommensgruppen, die Selbstbehalte oder der Bedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil lebt.

 

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