Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Hinweisbeschluss vom 08. Januar 2019, Az.: VIII ZR 225/17, klargestellt, dass ein Fahrzeug nicht frei von Sachmängeln ist, wenn bei Übergabe des Fahrzeugs an den Käufer eine unzulässige, den Abgasausstoß reduzierende, Abschalteinrichtung im Fahrzeug verbaut ist.
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