Einschränkung des Dienstbetriebes des Amts- und Landgerichtes Erfurt

Das Amtsgericht Erfurt informiert derzeit, dass infolge des Coronavirus der Dienstbetrieb inklusive sämtlicher Verhandlungstermine für den Publikumsverkehr bis einschließlich 30.04.2020 weitgehend ausgesetzt wird. Eine telefonische und schriftliche Erreichbarkeit des Amtsgerichtes bleibt im Einzelnen im Grundsatz gewährleistet. Soweit notwendige Formulare benötigt werden, sind diese weiterhin im Internet abrufbar.

Bezüglich aller weiteren Informationen erlauben wir uns auf die offizielle Veröffentlichung des Amtsgerichtes Erfurt zu verweisen.

Auch das Landgericht Erfurt hat zumindest einschränkende Festlegungen für den Besucherverkehr angeordnet. Bezüglich der Einzelheiten erlauben wir uns ebenfalls auf die dortigen Veröffentlichungen des Landgerichtes Erfurt zu verweisen.

Newsblog

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie wie folgt informieren:

Wie bereits im vergangenen Jahr werden auch ab dem kommenden Jahr die nach Maßgabe der…

Eine Betriebsschließungsversicherung ist in diversen…