Anhebung des Kindesunterhaltes und Kindergeldes ab 01.01.2019 und 01.07.2019

Zum Jahreswechsel (01.01.2019) wird zunächst der Kindesunterhalt, welcher sich nach der Düsseldorfer Tabelle richtet, erneut angehoben. Der gesetzliche Mindestunterhalt beträgt im Zeitraum vom 01.01.2019 bis 30.06.2019 für das erste und zweite Kind 257,00 € (0-5 Jahre), 309,00 € (6-11 Jahre), 379,00 € (12 -17 Jahre) und 333,00 € (ab 18 Jahren).

Diesem Unterhaltsbetrag ist noch ein Kindergeld für das erste und zweite Kind von 194,00 €, für das dritte Kind von 200,00 € und ab dem viertem Kind von 225,00 € zugrunde gelegt.  

Infolge der ebenfalls vorgesehenen Anhebung des Kindergeldes ab dem 01.07.2019 für das erste und zweite Kind auf 204,00 €, für das dritte Kind auf 210,00 € und ab dem viertem Kind auf 235,00 €, ändert sich der Zahlbetrag des Unterhaltes nach der Düsseldorfer Tabelle nochmalig ab dem 01.07.2019.

Ab dem 01. Juli 2019 beträgt der gesetzliche Mindestunterhalt sodann für das erste und zweite Kind 252,00 € (0-5 Jahre), 304,00 € (6-11 Jahre), 374,00 € (12 - 17 Jahre) und 323,00 € ab 18 Jahren.

 

 

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