Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01. August 2015
Ab 01. August 2015 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Der Mindestunterhalt er-höht sich in der 1. Altersstufe um 11,00 €, in der 2. Altersstufe um 13,00 €, in der 3. Altersstufe um 14,00 € und in der Stufe ab 18 Jahren um 16,00 €.
Das Kindergeld wird rückwirkend zum 01. Januar 2015 um jeweils 4,00 € erhöht, und zwar von monatlich von 184,00 € auf 188,00 € für ein erstes und zweites Kind, von 190,00 € auf 194,00 € für ein drittes und von 215,00 € auf 219,00 € für das vierte und jedes weitere Kind.
Aufgrund ausdrücklicher gesetzlicher Regelung ist für das Jahr 2015 bei Berech-nung des Zahlbetrages jedoch nicht von dem erhöhten, sondern von den bisherigen Kindergeldbeträgen (184,00 €, 190,00 € und 215,00 €) auszugehen.
Wenn Sie einen dynamischen Unterhaltstitel (beispielsweise 100 % des Mindestun-terhaltes der jeweiligen Altersstufe) besitzen, erhöht sich der Unterhalt automatisch. Ansonsten kommt gegebenenfalls eine Abänderung in Betracht.