Bezüglich der Schadensgutachten auch bei Bagatellschäden an älteren Fahrzeugen hat das Landgericht Darmstadt am 05. Juli 2013 entschieden (Az.: 6 S 34/13), der Geschädigte kann auch bei nur geringen Schäden an einem älteren Fahrzeug mit hoher Laufleistung
Submitted by admin on Montag, 28. April 2014 - 11:39.
"Die Verpflichtung zum Ersatz der Kosten für das Sachverständigengutachten ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil ein Bagatellschaden vorliegt. Einem Geschädigten ist auch bei einer geringen Schadenshöhe das Risiko, dass der Unfallgegner bzw. dessen Haftpflichtversicherung einen Kostenvoranschlag als unzureichend erachtet, nicht zuzumuten. Gerade bei älteren Fahrzeugen besteht bei hoher Laufleistung bei den Geschädigten auch immer ein Interesse daran, die Relationen zwischen Reparaturschaden und Totalschaden feststellen zu lassen, was ausschließlich über ein Gutachten möglich ist."