Der XIV. Senat des Bundessozialgericht hat am 12. Juni 2013 (Az.: B 14 AS 50/12R) zum Sozialgeldanspruch eines minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt lebenden Elternteil zur Wahrnehmung des Umgangsrechts entschieden
Submitted by admin on Montag, 28. April 2014 - 11:37.
"Minderjährige Kinder, welche sich regelmäßig im Haushalt eines Leitungsberechtigten nach dem SGB II aufhalten, gehören temporär der Bedarfsgemeinschaft an. Damit können sie für jeden Tag des Aufenthalts in der Bedarfsgemeinschaft mit mehr als 12 Stunden Regelleistungen nach dem SGB II erhalten. Begründet wird dies damit, dass ein minderjähriges Kind seinen notwendigen Lebensbedarf auch bei Aufenthalten bei getrennt lebenden Elternteilen decken können muss."