Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2015

Ab 01.01.2015 wird eine neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Der notwendige Selbstbehalt
steigt für unterhaltspflichtige Erwerbstätige von 1.000,00 € auf 1.080,00 € in Bezug auf
die Unterhaltsverpflichtung gegenüber minderjährigem und privilegierten volljährigen Kindern.
Für nicht erwerbstätige Unterhaltspflichtige steigt der Selbstbehalt von 800,00 € auf 880,00 €.
Weiterhin steigt der notwendige Selbstbehalt bei Erwerbstätigen gegenüber volljährigen Kindern
auf 1.300,00 €.

Ein Teil der Änderung der Selbstbehalte hängt damit zusammen, daß nunmehr im Selbstbehalt
auch für angemessene Versicherungen ein Betrag von 30,00 € enthalten ist.

Änderung der Selbstbehaltssätze ab 01.01.2015
Neue Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2015