Für die kommende Ferienzeit interessant ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 24.10.2012, Akz XII ZR 40/11:

„Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Autovermietungsunternehmens enthaltende Klausel, wonach die gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgelts gewährte Haftungsfreistellung entfällt, wenn der Mieter gegen die ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltende Verpflichtung verstößt, bei einem Unfall die Polizei hinzuzuziehen, ist nach § 307 BGB unwirksam.“