Entscheidung des Finanzgerichtes Düsseldorf vom 09. April 2013, Aktenzeichen 10 K 2392/12 E
Submitted by admin on Freitag, 14. Juni 2013 - 09:13.
„Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, daß die mit der Ehescheidung zusammenhängenden Gerichts- und Anwaltskosten in vollem Umfang steuerlich geltend gemacht werden können. Dies betrifft nicht nur die eigentliche Ehescheidung, sondern auch die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Versorgungsausgleich, dem Zugewinnausgleich und dem nachehelichen Unterhalt. Dabei spielt es für die Absetzbarkeit der entstandenen Kosten keine Rolle, daß Teilbereiche einer Scheidung nur durch Urteil/Beschluß, andere Teile hingegen durch einen Vergleich zwischen den Ehepartnern geregelt werden konnten.“