Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 21. Januar 2014, Az. VI ZR 78 / 13
"Erkennt ein Arzt, dass das unklare klinische Beschwerdebild des Patienten umgehend weitere diagnostische Maßnahmen (hier: Hirndiagnostik) erfordert, verschiebt er die wegen unzureichender Ausstat-tung der Klinik erforderliche Verlegung in ein ausreichend ausgestattetes Krankenhaus aber auf den nächsten Tag, liegt ein Befunderhebungsfehler, nicht aber ein Diagnosefehler vor. In dem zugrundelie-genden Fall war ein unklares Beschwerdebild gegeben, was eine sofortige weitere Hirndiagnostik zwin-gend erforderlich machte. Diese Diagnostik konnte jedoch nicht in der Klinik der Beklagten vorgenom-men werden. Eine Verlegung war dringend notwendig, wurde jedoch nicht unverzüglich und umgehend vorgenommen."