Neuer Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle ab 01.01.2017

Pünktlich zum Jahresbeginn 01.01.2017 hat sich die Düsseldorfer Tabelle erneut geändert. Die jetzigen Änderungen sind auf die Erhöhung des Kindergeldes, sowie eine Erhöhung des Mindestunterhaltes für minderjährige und privilegiert volljährige Kinder zurückzuführen.

Hiernach beträgt der Mindestunterhalt nunmehr 342,00 € anstatt bisher 335,00 € für Altersstufe 1 (0 – 5 Jahre), 393,00 € anstatt 384,00 € für die Altersstufe 2 (6 - 11 Jahre), 460,00 € anstatt 450,00 € für die Altersstufe 3 (12 – 17 Jahre) und 527,00 € anstatt 516,00 € für die Altersstufe 4 (ab 18 Jahre). Das Kindergeld, welches von den Tabellenbeträgen anteilig oder ganz abgezogen wird, beträgt ab 01. Januar 2017 für das erste und zweite Kind 192,00 €, für das dritte Kind 198,00 € und das vierte Kind 223,00 €.

Die genauen Zahlbeträge, nach Abzug des Kindergeldes, finden Sie im Anhang: Tabelle Zahlbeträge zur Düsseldorfer Tabelle.

Newsblog

Aus aktuellem Anlass möchten wir Sie wie folgt informieren:

Wie bereits im vergangenen Jahr werden auch ab dem kommenden Jahr die nach Maßgabe der…

Eine Betriebsschließungsversicherung ist in diversen…